Bilbao, 13. Januar 2017. Auf einem Treffen heute Morgen haben das Management von Sidenor und die meisten Gewerkschaftsvertreter des Unternehmens (CC.OO, UGT, USO und CSI-F) eine neue Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 2017–2021 abgeschlossen. Das Erzielen dieses Kompromisses folgt der Ratifizierung des am 27. Dezember 2017 unterzeichneten Entwurfs der Vereinbarung in der letzten Woche.
Die Rahmenvereinbarung, die die Werke in Basauri, Vitoria, Reinosa, den Hauptsitz und die F&E-Abteilung einschließt, ist eine Fortsetzung des schon genehmigten Plans zur Berufsanpassung (PAL), der, zusammen mit den schon angekündigten Investitionen, dazu beitragen soll, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wiederzuerlangen.
Gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sich Sidenor nicht nur zu Lohnerhöhungen im betroffenen Zeitraum, sondern auch zur Einführung der Gewinnbeteiligung als Leistungsanreiz für alle Mitarbeiter ab 2019, vorausgesetzt, dass das Unternehmen positive Ergebnisse erwirtschaftet.
Dazu wird eine außerordentliche, nicht kumulierbare Ausgleichsleistung von jeweils 3,5% in 2017 und 0,5% in 2018 als Berichtigung der vierteljährlichen Variable aus 2016 festgelegt, um den im vergangenen Jahr von den Mitarbeitern getragenen Verlust zu mildern.
Außerdem enthält die Vereinbarung weitere Maßnahmen wie die Umwandlung von 15 % der befristeten Verträge in unbefristete Verträge, die Ausbildung der Arbeitnehmer zur optimalen Polyvalenz, usw.
Schließlich wird auch eine Erhöhung der Arbeitstage geplant, wodurch Sidenor den Stand seiner europäischen Wettbewerber und der Hauptkunden der Automobilindustrie erreichen soll, all dies mit dem Ziel, seine Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen.
Die endgültige Rahmenvereinbarung enthält die folgenden Bedingungen:
– Maßnahmen in Bezug auf Arbeitszeit:
a. Erhöhung um 5 Arbeitstage über die gesamte Laufzeit.
– Maßnahmen in Bezug auf Gehälter:
a. Beseitigung des gegenwärtigen variablen Vergütungssystems. Allerdings sollen die Mitarbeiter eine nicht kumulierbare Ausgleichsleistung von 3,5 % im Januar 2017 und 0,5 % in 2018 beziehen, die die im Jahr 2016 von den Mitarbeitern erlittene Verringerung der vierteljährlichen Variable mildert.
b. Während der Laufzeit der Vereinbarung erfolgt die folgende Lohnerhöhung:
· 2017: 1,5 % (einschließlich 0,5% aus der vorherigen Rahmenvereinbarung)
· 2018: 3 %
· 2019:1,75 %
· 2020: 1 %
· 2021: 1,25 %
c. Ab 2019 soll ein jährlicher, als Anreiz gewährter variabler Betrag von bis 2 % eingeführt werden, der von den Ergebnissen des Unternehmens abhängt.
– Maßnahmen in Bezug auf Flexibilität und interne Ausbildung:
a. Arbeitszeitpläne: Verkürzung der Kündigungsfrist und Beibehaltung der Arbeitszeitpläne.
b. Urlaub:
· Möglichkeit, den Urlaub zwischen Juli und einschließlich September festzulegen (20 Tage).
· Die übrigen Tage (10) im Dezember, Januar und/oder an Ostern; dabei darf der Mitarbeiter 2 dieser Tage frei und außerhalb der offiziellen Urlaubszeit wählen.
c. Arbeitsplatzmobilität: Wir fordern die Polyvalenz unsere Mitarbeiter.
d. Ausbildung: Um diese Polyvalenz im Unternehmen zu fördern, wurde eine Börse von 8 Stunden vereinbart, die der Ausbildung der Arbeiter gewidmet ist.
e. Bereitschaftstage: Es werden 72 Bereitschaftstunden pro Kalenderjahr festgesetzt, von denen 16 der Intensivierung der Ausbildung gewidmet werden können.
– Maßnahmen in Bezug auf Beschäftigung:
a. Das Unternehmen hat sich auch dafür engagiert, 15 % der zurzeit befristeten Verträge in unbefristete Verträge umzuwandeln, davon ausgenommen sind befristete Übergangsverträge.
Außerdem haben die unterzeichnenden Parteien spezifische Verpflichtungen in Bezug auf Gleichheit und Sicherheit, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Umwelt eingeführt.